FINANZ- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Artikel 1: Definitionen
1.1 Laan Equipment (KvK 84048395) und seine verbundenen Betriebsgesellschaften sowie seine Rechtsnachfolger unter allgemeinem Titel sind die Verwender dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden im Folgenden als „wir“, „uns“ und Lieferant bezeichnet.
1.2 Unter „Gegenpartei“ und/oder „Kunde“ ist jede (juristische) Person zu verstehen, an die wir unsere Angebote richten, sowie die Person, die Angebote an uns richtet, und die Person, die uns einen Auftrag erteilt, oder die Person mit denen wir einen Vertrag abschließen, und darüber hinaus jede Person, mit der wir in einem Rechtsverhältnis stehen, und abgesehen von dieser Person, ihren Vertreter(n), Vertreter(n), Zessionar(en) und Erben.
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Artikel 2: Anwendbarkeit
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Vereinbarungen, Auftragsverträge (die auf die Erbringung von Werkleistungen durch uns gerichtet sind) sowie alle von uns erbrachten Rechtshandlungen, Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen sowie durch uns vertriebenen Dienstleistungen , einschließlich aller vorvertraglichen Situationen sowie zukünftig mit uns einzugehenden Rechtsbeziehungen, u.a. über den Verkauf von (Gebraucht-)Maschinen, (Firmen-)Fahrzeugen, Teilen und Zubehör, die Durchführung von Reparaturen , Wartung und sonstige Arbeiten an den Produkten und/oder Maschinen und/oder Fahrzeugen sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen.
2.2 Abweichungen und Ergänzungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2.3 Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als rechtswidrig erweisen, bleiben die anderen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang in Kraft.
2.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Inhalt des zwischen der Gegenpartei und uns geschlossenen Vertrages und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Bestimmungen des Vertrages.
2.5 Wenn wir nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangen, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass wir in irgendeiner Weise das Recht verlieren würden, die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verlangen andere Fälle.
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Artikel 3: Angebote
3.1 Alle unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend, sofern sie keine Annahmefrist enthalten, nach deren Ablauf das Angebot erlischt.
3.2 Änderungen und/oder Zusagen, die wir nach Angebotsabgabe mündlich oder schriftlich machen, stellen ein neues Angebot dar, in welchem Fall das vorherige Angebot hinfällig wird.
3.3 Weicht eine Annahme des Vertragspartners von dem Angebot ab, so gilt dies als neues Angebot des Vertragspartners und als Ablehnung unseres gesamten Angebots, auch wenn nur in geringfügigen Punkten abgewichen wird.
Artikel 4: Preise
4.1 Die von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und anderer öffentlicher Abgaben und/oder Abgaben Dritter (einschließlich Banktransaktionsgebühren) auf den Verkauf und/oder die Lieferung und/oder die Ausführung des Vertrages und basieren auf Lieferung ab unserem Büro, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
4.2 Die von uns angegebenen Preise verstehen sich in Euro oder in einer anderen von uns vereinbarten Währung; Jegliche Wechselkursdifferenzen gehen zu Lasten der Gegenpartei, es sei denn, es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart.
4.3 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist in Ziffer 5.1 behalten wir uns vor, allfällige Kursdifferenzen durch eine anteilige Preiserhöhung zu verrechnen. 5.4 Wir behalten uns das Recht vor, der Gegenpartei eine anteilige Preiserhöhung in Rechnung zu stellen, wenn nach Vertragsschluss eine oder mehrere preisbestimmende Faktoren und/oder gesetzliche Abgaben, einschließlich Löhne, Prämien, eine Erhöhung eintreten, ob vorhergesehen oder nicht , Materialien, (Transport-)Tarife (von Dritten) und Wechselkursänderungen.
4.5 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind Liefer-, Service- und Versandkosten etc. niemals in unserem Preis enthalten.
4.6 Preiserhöhungen, die sich aus Ergänzungen und/oder Änderungen des Vertrages ergeben, gehen zu Lasten der anderen Partei.
4.7 Kosten, die entstehen, weil die Gegenpartei die Ausführung des Vertrages nicht ermöglicht hat und/oder weil Umstände eintreten, die der Gegenpartei zuzurechnen sind und aufgrund derer uns Kosten entstanden sind, werden von uns in Rechnung gestellt andere Partei.
4.8 Wir haften nicht für Fehler in den Texten von Drucksachen, (Online-)Anzeigen und/oder anderen Formen von Marketingmitteilungen.
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Artikel 5: Zahlung
5.1 Die Gegenpartei ist verpflichtet, alle Rechnungen vor der Lieferung der betreffenden Waren oder vor der Ausführung der betreffenden Aktivitäten/Dienstleistungen zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wir werden die betreffenden Waren frühestens nach vollständiger Bezahlung aller Rechnungen liefern bzw. die betreffenden Tätigkeiten und/oder Dienstleistungen erbringen. Alle Rechnungen sind von der Gegenpartei spätestens 8 Tage nach Vertragsschluss zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Eine Verrechnung mit Forderungen des Vertragspartners gegen uns ist nicht zulässig.
5.2 Wir haben jedoch die Möglichkeit, einem Zahlungsaufschub zuzustimmen. Dabei sind wir berechtigt, das vereinbarte Skonto verfallen zu lassen, vom Vertragspartner rückwirkend 2 % Zinsen auf den ausstehenden Betrag pro Monat zu verlangen und vom Vertragspartner 35,00 € Lagerkosten pro Maschine zu verlangen bzw Fahrzeug pro Tag. Darüber hinaus behalten wir uns jederzeit das Recht vor, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen.
5.3 Die Gegenpartei ist verpflichtet, eine Anzahlung in Höhe von mindestens 10 % des Bruttoverkaufswerts der Gegenstände zu leisten, mit einem Mindestbetrag von 1.500 € pro Gegenstand oder einem anderen von uns im Vertrag oder einem Anhang dazu festzulegenden Betrag , innerhalb von zwei Tagen nach Vertragsschluss. Bei nicht (fristgerechter) Zahlung sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen auszusetzen.
5.4 Wenn die in Artikel 5.3 genannte Anzahlung nicht innerhalb von zwei Tagen bei uns eingegangen ist, sind wir berechtigt, den Vertrag oder einen Teil davon ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention aufzulösen.
5.5 Wenn die andere Partei einen Gegenstand auf eigene Rechnung und Gefahr außerhalb der Europäischen Union ausführen möchte, muss die andere Partei vor Lieferung des Gegenstands eine Kaution hinterlegt haben, die nach Ausfuhr (und Registrierung) des Gegenstands zurückerstattet wird ) korrekt elektronisch. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt eine Kaution in Höhe der niederländischen Mehrwertsteuer pro Objekt.
5.6 Wenn die Gegenpartei Fremdwährungsbeträge nicht (pünktlich) innerhalb der in Artikel 5.1 oder 5.3 genannten Frist(en) zahlt, behalten wir uns das Recht vor, Wechselkursschwankungen gegenüber dem Euro an die Gegenpartei weiterzugeben.
5.7 Zahlungen der anderen Partei dienen immer dazu, alle fälligen Zinsen und Kosten zu bezahlen und anschließend die am längsten fälligen Forderungen aus dem Vertrag zu bezahlen, auch wenn die andere Partei angibt, dass sich die Zahlung auf eine andere Forderung bezieht.
5.8 Laan Equipment und/oder seine Konzernunternehmen, für die wir in Bezug auf die Bestimmungen dieses Artikels als bevollmächtigter Vertreter handeln, sind jederzeit berechtigt, mit allem aufzurechnen, was wir sowohl einzeln als auch gemeinsam von und/oder zu verlangen haben der anderen Partei gegen alles schulden, was die andere Partei von uns fordern und/oder schulden muss, oder ein Recht auf Aussetzung in Bezug auf diese (eine oder mehrere) Forderung(en) geltend machen. Laan Equipment, seine Konzerngesellschaften und die Gegenpartei stimmen darin überein, dass das Aufrechnungsrecht erweitert wurde und dass Gegenseitigkeit für die Aufrechnung daher nicht erforderlich ist.
5.9 Im Falle der Liquidation (des Antrags auf) der anderen Partei, Insolvenz, Konkurs oder Zahlungseinstellung werden die Forderungen der anderen Partei, gleich aus welchem Grund (einschließlich derjenigen der in Artikel 5.8 genannten Parteien), sofort fällig und zahlbar .
5.10 Barauszahlungen können nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und gegen Vorlage eines gültigen Ausweises erfolgen. Als Zahlungsnachweis gilt insoweit ausschließlich die von uns ausgestellte Quittung.